Wir helfen Ihnen bei der Körperpflege (bei der morgendlichen und abendlichen Toilette, beim Baden oder beim An- und Auskleiden)
Ebenfalls unterstützen wir Sie bei der Ernährung (Zubereiten von Mahlzeiten, Verabreichen von Sonderkost) und bei der Mobilität
Reinigung der Wohnung
Zubereitung einer warmen Mahlzeit vor Ort
Und andere individuelle Leistungen auf Anfrage
Auf Anordnung Ihres Arztes führen wir Leistungen durch, wie z.B.:
– Wundversorgung
– Dekubitusbehandlungen
– Medikamentengabe
– Blutzuckerkontrolle, Insulinspritzen
– Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
– Kompressionsverbände anlegen
– Katheterwechsel
– Stomaversorgungen
– und andere individuelle behandlungspflegerische Leistungen
Die Kosten der Behandlungspflege werden in der Regel auf Antrag von den Krankenkassen übernommen.
Beratung der Pflegekunden und deren Angehörige in der häuslichen Umgebung über Art und Umfang der Pflege. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Hilfestellung bei der Finanzierung der Pflege
24 Stunden Rufbereitschaft für unsere Pflegekunden
Pflegerische Beratung, Anleitung und Hilfestellung
Vermittlung zu anderen an der Pflege beteiligten Berufsgruppen (z.B. Essen auf Rädern)
Durchführung von kostenlosen Pflegekursen/Demenzkursen für Angehörige zweimal jährlich in den Räumen der Diakoniestation
Hausnotruf
Unsere geschulten Mitarbeiter betreuen verständnisvoll an Demenz erkrankte Menschen und helfen somit, die stark beanspruchten Angehörigen zu entlasten. Jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad stehen diese Leistungen zu.
Begleitung und Pflege von schwerstkranken Menschen
Beratung, Hilfe und Begleitung der Angehörigen
Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen übernehmen wir gerne die Verhinderungspflege individuell nach Ihren Wünschen. Jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht im Jahr ein Betrag von 1612,00 € zur Verfügung, damit seine pflegenden Angehörigen entlastet werden oder auch einmal Urlaub machen können. Hierzu müssen Sie nur einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind.
Wer Angehörige pflegt, die einen Pflegegrad haben und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, benötigt in bestimmten Intervallen ein Pflegegutachten durch einen Pflegedienst, für die Pflegekasse (Wir haben vier weitergebildete Pflegeberater nach §45 SGB XI in unserem Team). Die Kosten werden von der jeweiligen Pflegekasse übernommen. Durch das Pflegegutachten soll die erforderliche Pflegequalität sichergestellt werden.
Auf Wunsch bieten wir individuell für Sie zusammengestellte Leistungen ganz nach Ihren Bedürfnissen an, welche nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen enthalten sind. Für weitere Einzelheiten bitten wir Sie sich mit unserer Pflegedienstleistung in Verbindung zu setzen.
Wir helfen Ihnen bei der Körperpflege (bei der morgendlichen und abendlichen Toilette, beim Baden oder beim An- und Auskleiden)
Ebenfalls unterstützen wir Sie bei der Ernährung (Zubereiten von Mahlzeiten, Verabreichen von Sonderkost) und bei der Mobilität
Reinigung der Wohnung
Zubereitung einer warmen Mahlzeit vor Ort
Und andere individuelle Leistungen auf Anfrage
Auf Anordnung Ihres Arztes führen wir Leistungen durch, wie z.B.:
– Wundversorgung
– Dekubitusbehandlungen
– Medikamentengabe
– Blutzuckerkontrolle, Insulinspritzen
– Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
– Kompressionsverbände anlegen
– Katheterwechsel
– Stomaversorgungen
– und andere individuelle behandlungspflegerische Leistungen
Die Kosten der Behandlungspflege werden in der Regel auf Antrag von den Krankenkassen übernommen.
Beratung der Pflegekunden und deren Angehörige in der häuslichen Umgebung über Art und Umfang der Pflege. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Hilfestellung bei der Finanzierung der Pflege
24 Stunden Rufbereitschaft für unsere Pflegekunden
Pflegerische Beratung, Anleitung und Hilfestellung
Vermittlung zu anderen an der Pflege beteiligten Berufsgruppen (z.B. Essen auf Rädern)
Durchführung von kostenlosen Pflegekursen/Demenzkursen für Angehörige zweimal jährlich in den Räumen der Diakoniestation
Hausnotruf
Unsere geschulten Mitarbeiter betreuen verständnisvoll an Demenz erkrankte Menschen und helfen somit, die stark beanspruchten Angehörigen zu entlasten. Jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad stehen diese Leistungen zu.
Begleitung und Pflege von schwerstkranken Menschen
Beratung, Hilfe und Begleitung der Angehörigen
Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen übernehmen wir gerne die Verhinderungspflege individuell nach Ihren Wünschen. Jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht im Jahr ein Betrag von 1612,00 € zur Verfügung, damit seine pflegenden Angehörigen entlastet werden oder auch einmal Urlaub machen können. Hierzu müssen Sie nur einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind.
Wer Angehörige pflegt, die einen Pflegegrad haben und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, benötigt in bestimmten Intervallen ein Pflegegutachten durch einen Pflegedienst, für die Pflegekasse (Wir haben vier weitergebildete Pflegeberater nach §45 SGB XI in unserem Team). Die Kosten werden von der jeweiligen Pflegekasse übernommen. Durch das Pflegegutachten soll die erforderliche Pflegequalität sichergestellt werden.
Auf Wunsch bieten wir individuell für Sie zusammengestellte Leistungen ganz nach Ihren Bedürfnissen an, welche nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen enthalten sind. Für weitere Einzelheiten bitten wir Sie sich mit unserer Pflegedienstleistung in Verbindung zu setzen.
Diakoniestation Loreley Nastätten 2019. Alle Rechte vorbehalten
Diakoniestation Loreley Nastätten 2018. Alle Rechte vorbehalten